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Code of Conduct

Code of Conduct

Präambel

Unternehmerisches Handeln mit ethischen Grundsätzen zu verbinden, gehört für Fritz Wiedemann & Sohn GmbH zu den wesentlichen Faktoren des langfristigen Erfolgs und hat Tradition. Wir sind überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass die Geschäftswelt um einen fairen Umgang miteinander bemüht sein und im Rahmen der vorgegebenen Normen handeln muss. In unserem Fritz Wiedemann & Sohn GmbH Code of Conduct haben wir verbindliche Verhaltensregeln zusammengefasst, zu deren Einhaltung wir die Mitarbeiter aller Fritz Wiedemann & Sohn GmbH-Gesellschaften verpflichten.

Für uns ist es selbstverständlich, dass alle Mitarbeiter in den verschiedenen Gesellschaften die Gesetze und Regelungen der Länder, in denen sie tätig sind, befolgen und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Art und Weise erfüllen. Sie müssen in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Aufrichtigkeit und Fairness beweisen. Auch von unseren Partnern fordern wir die Anerkennung der sozialen Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen, gegenüber Kunden und Lieferanten, gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft.

Die in dieser Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen des UN Global Compact*, den ILO-Konventionen**, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen***, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes**** sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen.

In diesem Code of Conduct für Vertragspartner sind Mindeststandards festgelegt, deren Einhaltung wir von unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern („Partner“) fordern. Die Standards finden auf Zeitarbeitnehmer, zugewanderte Beschäftigte, studentische Mitarbeiter, Honorarkräfte, direkte Mitarbeiter und alle anderen Gruppen von Mitarbeitern Anwendung. Dazu gehören unter anderem:

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnung
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Aktive und effektive Bekämpfung jeder Form von Korruption und Bestechung
  • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
  • Achtung der Menschenrechte
  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Übernahme von Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
  • Umweltschutz
  • Vertraulichkeit

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH behält sich das Recht vor, die Anforderungen an die Partner zu ändern und erwartet von ihnen, diese Änderungen entsprechend zu akzeptieren. Die Partner erklären ausdrücklich, dass sie die Grundsätze des UN Global Compact beachten und in ihrer Geschäftsführung auf deren Einhaltung hinwirken.

Voraussetzung für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Fritz Wiedemann & Sohn GmbH und seinen Partnern ist, dass die Partner den vorliegenden Code of Conduct für Vertragspartner akzeptieren

Integrität im Geschäftsleben

Grundsätze

Die Partner verpflichten sich, die Gesetze und Regelungen der Staaten, in denen sie tätig sind, zu befolgen und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Art und Weise zu erfüllen. Sie werden in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Aufrichtigkeit und Fairness beweisen und verpflichten sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Interessenkonflikte und Korruption

Im Umgang mit Partnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die persönlichen Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist Folgendes zu beachten:

Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern

Den Partnern und ihren Mitarbeitern ist es untersagt, Amtsträgern (wie Beamten oder Mitarbeitern im öffentlichen Dienst oder Parteifunktionären) persönliche Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu genehmigen oder zu gewähren (insbesondere Vorteile geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen, einschließlich wiederholter kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum), um im Rahmen einer noch nicht konkret bestimmten Dienstausübung Vorteile für Partner, sich selbst oder Dritte zu erlangen.

Straftaten im Geschäftsverkehr

Geldwerte, persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im Geschäftsverkehr, dürfen weder angeboten noch versprochen, gewährt oder gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Partnern keine persönlichen Vorteile gefordert werden. Die Partner müssen ihren Mitarbeitern auferlegen, dass sie sich diese keine solchen Vorteile versprechen lassen oder annehmen.

Kein Mitarbeiter darf Vorteile – in welcher Form auch immer, insbesondere persönliche Geschenke* oder Vorteile aus Geschäftsbeziehungen von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH** – annehmen, wenn bei vernünftiger Betrachtung davon ausgegangen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen können. Daher dürfen auch Geschäftsführung und Mitarbeiter der Partner einem Mitarbeiter von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH keine solchen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren. Weder die Geschäftsführung noch Mitarbeiter von Partnern dürfen von einem Mitarbeiter von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH solche Vorteile annehmen. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten.

Fairer Wettbewerb

Die Standards für faire Geschäftstätigkeit und fairen Wettbewerb sind einzuhalten. Die Partner dürfen nicht in einer Art und Weise handeln, die als unfair, wettbewerbswidrig oder missbräuchlich interpretiert werden kann. Alle Tätigkeiten müssen mit den kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften in Einklang stehen.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen, mit denen Vertragspartner in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen eigenständig zu bestimmen.

Geldwäsche

Die Partner befolgen alle Gesetze, die Geldwäsche oder die Finanzierung illegaler oder rechts widriger Zwecke verbieten. Sie müssen sicherstellen, dass sie ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern Geschäfte machen, das heißt mit Geschäftspartnern, die legale Geschäfte mit Mitteln aus legalen Quellen tätigen.

* Kleinere Geschenke bis zu einem Wert von insgesamt 50 Euro bleiben außer Betracht; hier sind jedoch gegebenenfalls nationale steuerrechtliche Vorgaben zu beachten. Die Annahme von Geld ist generell untersagt. ** Zum Beispiel ist von einer privaten Beauftragung von Personen und Unternehmen, die gleichzeitig Geschäftsbeziehungen mit Fritz Wiedemann & Sohn GmbH unterhalten, abzusehen, soweit dies zu einem unzulässigen Vorteil für den Mitarbeiter und/oder zu einem Schaden für Fritz Wiedemann & Sohn GmbH führen kann. In jedem Fall aber ist eine solche Beauftragung zuvor mit dem zuständigen Compliance- beauftragten abzusprechen.

Geistiges Eigentum und Schutz von Vermögenswerten

Vertrauliche Informationen über Fritz Wiedemann & Sohn GmbH und die Stakeholder von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH sind von den Partnern vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an Personen weitergegeben werden, die kein Anrecht auf diese Informationen haben.

Die Partner verpflichten ihre Mitarbeiter dazu, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Informationen und Unterlagen, die vertraulich sind, dürfen nicht ohne entsprechende Erlaubnis an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn hierzu wurde die Erlaubnis erteilt oder es handelt sich um öffentlich zugängliche Informationen. Von den Partnern wird gefordert, dass sie die Vermögenswerte von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH und dessen Anteilseignern respektieren. Ihre Mitarbeiter nutzen die Vermögenswerte von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH und die Vermögenswerte anderer nur nach entsprechender Erlaubnis. Einen Diebstahl von Vermögenswerten dürfen Partner nicht tolerieren. Eigentum und Ausrüstungen von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH dürfen weder missbraucht noch beschädigt werden oder verloren gehen.

Verantwortungsvolle Beschaffung

Die Partner sind verpflichtet sicherzustellen, dass Waren und Materialien nicht aus zweifelhaften oder illegalen Quellen bezogen werden. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Beschaffung von Waren und Materialien zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Der Einkauf und Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten, deren Handel reguliert ist (insbesondere die Konfliktmineralien Tantal, Zinn, Wolfram, Gold und deren als konfliktbehaftet geltende Derivate), ist nicht erlaubt. Die Geschäftspartner haben sicherzustellen, dass keine Gegenstände an Fritz Wiedemann & Sohn GmbH geliefert werden, die Metalle enthalten, welche auf Basis von Mineralien hergestellt wurden, die aus Konfliktgebieten stammen, in denen mit dem Verkauf direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanziert werden

Managementsystem

Von den Partnern wird gefordert, dass sie die Bestimmungen und Inhalte des vorliegenden Code of Conduct für Vertragspartner in ihrem Unternehmen anwenden, indem sie entweder ein entsprechendes Managementsystem einführen oder nachvollziehbar dokumentieren, dass sich das Unternehmen aufgrund seiner Unternehmenskultur zwangsläufig mit Fragestellungen jeglicher Art beschäftigt.

Den Partnern bleibt es unbenommen, für sich selbst und ihre Beschäftigten Verhaltensrichtlinien einzuführen, die jedoch die in diesem Code of Conduct für Vertragspartner definierten Standards nicht einschränken dürfen. Sie verpflichten sich, ihre Beschäftigten über die im Fritz Wiedemann & Sohn GmbH Code of Conduct für Vertragspartner geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu informieren.

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH behält sich vor, jederzeit und unangekündigt die Einhaltung dieses Code of Conduct zu überprüfen oder von unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen. Die Überprüfungen erfolgen stets im Rahmen des jeweils geltenden Rechts.

Wird eine Verletzung des geltenden Rechts oder der Regelungen dieses Code of Conduct festgestellt, muss Fritz Wiedemann & Sohn GmbH davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Fritz Wiedemann & Sohn GmbH behält sich vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn gegen geltendes Recht oder diesen Code of Conduct verstoßen wird.

Arbeits- und Menschenrechte

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH verpflichtet seine Partner, die Menschenrechte aller Mitarbeiter zu achten und die Mitarbeiter nach dem Verständnis der Internationalen Arbeitsorganisation mit Respekt und Würde zu behandeln. Die Partner müssen die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen unterstützen und dafür eintreten, dass alle Personen, die an ihren Arbeitsstätten und in ihrer Lieferkette beschäftigt sind, faire Arbeitsbedingungen erhalten. Die Mitarbeiter der Partner müssen sicherstellen, dass diese allgemein anerkannten Grundrechte beachtet werden.

Zwangsarbeit

Die Partner lehnen jede Form von Zwangsarbeit ab. Kein Mitarbeiter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeiter sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben. Sklaverei, Menschenhandel, Schuldknechtschaft und unfreiwillige Gefängnisarbeit in der Lieferkette werden von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH nicht toleriert.

Kinderarbeit

Die Partner beachten die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschenrechten, insbesondere zu den Rechten von Kindern. Fritz Wiedemann & Sohn GmbH fordert von allen Partnern, dass sie Kinderarbeit im Unternehmen und in der Lieferkette in keinster Weise tolerieren (Null-Toleranz). Dies gilt für alle Etappen der Herstellung. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet, und keinesfalls unter 15 Jahren oder einem höheren Mindestalter, wenn örtliche Gesetze ein solches vorschreiben. Die Partner verpflichten sich insbesondere auch, das ILO-Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit einzuhalten.

Sieht eine nationale Regelung Kinderarbeit betreffend strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

Faire Arbeitsbedingungen und Entlohnung

Die Partner müssen sicherstellen, dass die Löhne und Sozialleistungen für ihre Mitarbeiter und Subunternehmer den nationalen und lokalen Gesetzen sowie etwaigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Sie sorgen ferner dafür, dass die im jeweiligen Staat festgelegte maximale Arbeitszeit eingehalten wird. Wenn es in Ländern, in denen wir tätig sind, Regelungen gibt, die unseren Standards nicht entsprechen, entwickeln wir gemeinsam mit unseren Partnern Konzepte, die die regionalen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

 Menschenwürdige Behandlung und Antidiskriminierung

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH fordert von allen Partnern, dass sie eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa physische Bestrafung, Folter, sexuelle Belästigung, Missbrauch, psychischen oder physischen Zwang, Beleidigung – oder die Androhung eines solchen Verhaltens – nicht dulden. Sie dürfen niemanden ausbeuten. Sie dürfen nicht mit Unternehmen, Personen oder Organisationen Geschäfte machen, die die Standards und Grundsätze der Menschenrechte missachten.

Von den Partnern wird gefordert, dass sie im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegentreten. Sie müssen für Mitarbeiter, Stellenbewerber und Geschäftspartner Gleichbehandlung und Chancengleichheit gewährleisten. Darüber hinaus werden die Partner aufgefordert, eine Atmosphäre des respektvollen Miteinanders zu schaffen und jeglicher Diskriminierung aus Gründen wie der Rasse, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der sozialen Herkunft, der Weltanschauung, politischer Ansichten, einer Gewerkschaftszugehörigkeit, des Alters, einer Behinderung oder der persönlichen oder sozialen Verhältnisse entgegenzutreten. 

Vereinigungsfreiheit

Die Partner achten das Recht auf Vereinigungsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Es wird erwartet, dass sie in offener und konstruktiver Art und Weise mit ihren Mitarbeitern und den Mitarbeitervertretern kommunizieren. Sie werden nach Maßgabe der vor Ort geltenden Gesetze das Recht ihrer Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit achten, sowie deren Recht, Arbeitnehmervertreter zu bestimmen, Gewerkschaften beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen und Betriebsräte zu gründen. Es muss gewährleistet sein, dass alle Mitarbeiter offen mit der Geschäftsführung über die Arbeitsbedingungen sprechen können.

Privatsphäre

Die Partner müssen das Recht der Mitarbeiter auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten achten. Sie müssen ferner gewährleisten, dass die Verwendung personenbezogener Daten – ebenso wie die Erhebung, Erfassung, Speicherung und Löschung solcher Daten – grundsätzlich unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften erfolgt.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die Partner haben sich kontinuierlich darum zu bemühen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Von den Partnern wird gefordert, dass sie im Rahmen der nationalen Bestimmungen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewährleisten.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH fordert von den Partnern, dass sie ihren Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bieten. Die Partner identifizieren Sicherheitsrisiken regelmäßig und aktualisieren die Maßnahmen zur Vorbeugung auf fortlaufender Basis. Sie haben die Sicherheits- und Gesundheitsstandards von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH und die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften strikt einzuhalten. Alle Mitarbeiter sind vor Arbeitsantritt angemessen zu schulen und müssen eine ordnungsgemäße Ausrüstung erhalten, die ein sicheres Arbeiten ermöglicht. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmer berechtigt und verpflichtet, unsichere Arbeiten unverzüglich einzustellen.

Prävention und Vorbereitung auf Krisensituationen

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH fordert von seinen Partnern, dass sie für sichere Arbeitsprozesse und geeignete Kontrollen sorgen und eine vorbeugende Wartung gewährleisten, um etwaige Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Hierbei wird erwartet, dass die Partner ihre Produktionsprozesse und die maschinelle Ausrüstung auf Gesundheits- und Sicherheitsgefahren hin überprüfen. Die Auswirkungen von identifizierten Gefahren sind durch Einführung von Notfallverfahren zu minimieren. Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle auf Projekten, an Arbeitsplätzen und auf Baustellen von Fritz Wiedemann & Sohn GmbH sind grundsätzlich an Fritz Wiedemann & Sohn GmbH zu melden.

Umweltschutz

Die Partner sind dem Ziel des Umweltschutzes nachhaltig verpflichtet. Gesetze und internationale Standards sowie Kundenvorschriften, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Erforderliche behördliche Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen müssen vorliegen und aufrechterhalten werden. Partner verpflichten sich, Umwelt-belastungen zu minimieren und den Umweltschutz fortwährend zu verbessern. Von den Partnern wird gefordert, dass sie Risiken für die Umwelt regelmäßig identifizieren und angemessene Präventionsmaßnahmen treffen. Sie unterstützen umweltbewusstes Handeln ihrer Mitarbeiter.

Umweltverschmutzung und Ressourcenschonung

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH fordert von den Partnern, dass sie natürliche Ressourcen schonen. Negative Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Tierwelt sind durch Wieder-verwendung und Recycling von Materialien, Anpassung von Produktionsprozessen und Nutzung von Ersatzstoffen zu minimieren beziehungsweise zu vermeiden. Zudem wird erwartet, dass sich die Partner an der Entwicklung und Anwendung klimafreundlicher Produkte und Arbeitsmethoden beteiligen, um zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beizutragen.

Gefahrenstoffe

Biologische, chemische oder sonstige Stoffe, die – für sich alleine genommen oder in Wechselwirkung mit anderen Stoffen – Menschen, Tiere oder die Umwelt gefährden können, sind zu identifizieren und zu steuern, um einen sicheren Umgang mit ihnen zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für die Lagerung, Bewegung und Verwendung dieser Stoffe, sondern auch für deren Recycling und Entsorgung. Alle sicherheitsrelevanten Daten sind an Fritz Wiedemann & Sohn GmbH weiterzugeben.

Abwasser und Feststoffabfälle

Die Partner müssen über Systeme verfügen, die Sicherheit bei Handhabung, Transport, Lagerung, Wiederverwendung und Recycling von Abwasser und Feststoffabfällen gewährleisten.

Es wird erwartet, dass sie Abfall jeglicher Art reduzieren oder vermeiden, einschließlich Energie, zum Beispiel durch Abwandlung von Produktionsprozessen, Wartung, Nutzung von Ersatzstoffen, Recycling oder Wiederverwendung. Alle Tätigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, von Tieren oder auf die Umwelt, sind in angemessener Weise zu steuern. Aus Anlagen resultierende Abwässer und Feststoffabfälle müssen die Partner vor der Ausleitung oder Entsorgung überwachen und evaluieren. Die Stoffe sind den Vorschriften entsprechend zu behandeln

Vertragspartner des Partners

Die Partner sind aufgefordert, die Grundsätze dieses Code of Conduct ihren unmittelbaren Vertragspartnern zu vermitteln, die Einhaltung der Inhalte bei ihren Vertragspartnern bestmöglich zu fördern und diese aufzufordern, die Grundsätze ebenfalls zu befolgen. Sie sind ferner aufgefordert, ihren Vertragspartnern zu empfehlen, ihrerseits ihre Vertragspartner aufzufordern, diesen Code of Conduct für Vertragspartner zu befolgen.

Hinweis-Hotline

Die Partner (einschließlich Mitarbeiter und Lieferkette) sind verpflichtet, vermutetes oder erwiesenes Fehlverhalten an Fritz Wiedemann & Sohn GmbH zu melden. Hinweise auf mögliche Straftaten, die Nichteinhaltung gesetzlicher oder unternehmensinterner Vorschriften, Umweltfragen, soziale Probleme, Sicherheitsbelange oder sonstige unternehmensinterne Missstände können – auf Wunsch anonym beziehungsweise vertraulich – über die interne oder externe Fritz Wiedemann & Sohn GmbH-Hinweis-Hotline weitergegeben werden. Bei der internen Hotline spricht der Anrufer mit einem Fritz Wiedemann & Sohn GmbH-Compliance Mitarbeiter, bei einem Anruf auf der externen Hotline wird er mit einem auf Strafrecht spezialisierten unabhängigen Rechtsanwalt verbunden.

Interne Hotline

Tel.: +49 0611 79080

Externe Hotline

Hinweise können alternativ per E-Mail an die Compliance-Organisation weitergegeben werden.

E-Mail-Adresse

compliance@wiedemann-gmbh.com

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH geht nicht gegen Personen vor, die in gutem Glauben vermutetes oder erwiesenes Fehlverhalten melden, und duldet auch keinerlei Vergeltungs-maßnahmen durch andere Personen. Ebenso darf auch der Partner nicht gegen Personen vorgehen, die in gutem Glauben ein vermutetes oder erwiesenes Fehlverhalten melden noch Vergeltungsmaßnahmen durch andere Personen dulden. „In gutem Glauben“ bedeutet, dass die gemeldeten Sachverhalte nach bestem Wissen und Gewissen der meldenden Person den Tatsachen entsprechen und die Person alle Informationen über den Sachverhalt weitergibt, die ihr bekannt sind

Impressum

Herausgeber:

Fritz Wiedemann & Sohn GmbH

Weidenbornstraße 7-9

65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 79080

Fax: 0611 761185

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